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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - L 16 R 1555/05   

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https://dejure.org/2006,26881
LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - L 16 R 1555/05 (https://dejure.org/2006,26881)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.04.2006 - L 16 R 1555/05 (https://dejure.org/2006,26881)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. April 2006 - L 16 R 1555/05 (https://dejure.org/2006,26881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Gewährung von Rente wegen voller Erwerbsminderung; Inhalt der versicherungsrechtlichen Voraussetzung der Drei-Fünftel-Belegung; Möglichkeit der Schließung einer Lücke im Versicherungsverlauf durch die nachträgliche Entrichtung freiwilliger Beiträge; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - L 16 R 1555/05
    Da es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch handelt, setzt der Herstellungsanspruch kein Verschulden voraus (vgl. BSGE 49, 76).
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - L 16 R 1555/05
    Anhaltspunkte für einen derartigen Beratungsfehler der Beklagten oder eines anderen Sozialleistungsträgers (vgl. bei Beratungsfehlern anderer Behörden: BSGE 51, 89; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 19, 29) sind jedoch nicht ersichtlich.
  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 73/99 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - versicherungsrechtliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - L 16 R 1555/05
    Im Übrigen scheidet eine nachträgliche Zahlung von Beiträgen für Zeiträume vor dem 1. Januar 1992 auf der Grundlage von § 197 Abs. 3 SGB VI aus, weil diese Vorschrift keine Wiedereröffnung der Beitragsentrichtungsfristen des bis zum 31. Dezember 1991 maßgeblichen Rechts (vgl. § 1418 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung) zulässt (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2001 - B 13 RJ 73/99 R = SozR 3-2600 § 197 Nr. 4).
  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 63/96

    Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nach Art. 2 § 6 Abs. 2 ArVNG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - L 16 R 1555/05
    Eines erneuten Hinweises des AA nach Erledigung des sozialgerichtlichen Verfahrens bei dem SG Potsdam (- S 2b Ar 342/92 -) hat es nicht bedurft (vgl. nur anders bei fehlendem Hinweis im Verwaltungsverfahren: BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 17).
  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 5/84

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Kindergeld - Kinderzuschuß - Tod des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - L 16 R 1555/05
    Anhaltspunkte für einen derartigen Beratungsfehler der Beklagten oder eines anderen Sozialleistungsträgers (vgl. bei Beratungsfehlern anderer Behörden: BSGE 51, 89; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 19, 29) sind jedoch nicht ersichtlich.
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